Das Dilemma der Gerichtsbarkeit – Ein Systemfehler!
In unserer 40-jährigen Tätigkeit als Brand und Lacksachverständige und in unserer Eigenschaft als Institut haben wir es leider immer wieder mit Gerichtssachen zu tun. Dabei vertreten wir oftmals „beide“ Seiten: entweder die Versicherungen, die sich gegen unberechtigte Forderungen wehren, oder die der Geschädigten, die zum Beispiel eine sachgerechte Brandsanierung gegen den Willen unseriöser Versicherungen durchsetzen müssen.
Dass Geschädigte diesen Weg überhaupt gehen müssen, ist an sich schon ein Skandal, denn eigentlich liegt zu diesem Zeitpunkt schon eine geschlossene Beweiskette vor.
Das Dilemma der Gerichtsbarkeit – Ein Systemfehler!
Ein Brandsachverständiger hat ein sachgerechtes, in Deutschland standardisiertes, Brandgutachten nach Lehrbuch erstellt. Wir als Institut haben eine komplette Schadenaufnahme gemacht, die eine umfassende Schadstoffmessung beinhaltet. Damit dürfte die Sache eigentlich schon erledigt sein, denn unsere Untersuchung macht die Sache zu einem wissenschaftlichen Fakt über den man gar nicht streiten kann. Unsere Untersuchung ist ja nicht eine subjektive Meinung eines Sachverständigen.
Jedem, der sich mit dem Thema auskennt, sind die Fakten im Übrigen ohnehin klar. Dafür bedarf es unsere Untersuchung gar nicht und jeder, der bis 3 zählen kann, versteht eine Brandsituation auch ohne speziell geschult worden zu sein. Was tun also die unseriösen und betrügerischen Versicherungen, die genau wissen, was es mit Brandschäden auf sich hat? Sie verlassen sich darauf, dass die Taschenspielertricks mit dem Ruß auch vor Gericht wirken. Sie verlassen sich darauf, dass der Richter
- bei so komplexen Themen gar keinen Bock hat, sich vertiefend mit der Thematik zu befassen.
- auch auf den Wischproben Hoax reinfällt bei seiner Meinungsfindung.
- sich weigert selbst zu denken und versucht die Verantwortung auf einen Gerichtssachverständigen abzuwälzen, dem er dann einfach folgen kann.
- nicht auf den hunderten Webseiten recherchiert, die sich mit den Themen befassen und sich auch nicht unsere wohlbekannten Dokumentationen ansieht.
- nie unsere Facebookseite besucht, wo täglich tausendfach die unseriösen Behauptungen korrupter Sachverständiger und Versicherungen ad Acta geführt werden.
Der ganze Betrug bei Brandschäden ist nur möglich durch die unseriös agierende große Sachverständigen-Organisation. Wir sprechen von einer Sachverständigen-Organisation, mit denen wir seit Jahrzehnten zusammenarbeiten und das täglich. Gemeinsam wurden zehntausende Gutachten erstellt auf genau der wissenschaftlichen Basis, die Sie vor Gericht dann plötzlich leugnen.
Jahrelang hat man Gutachten erstellt, die uns als einzige zertifizierten Brandsanierer ausweist und hat sich im Glanz unserer wissenschaftlichen Erkenntnisse gesonnt, mit unseren fachlichen Aussagen Geld verdient und diese nicht selten als die eigenen verkauft. Plötzlich jedoch tut man so, als wenn man uns und unser Verfahren nicht kennt.
Was hier gemacht wird, hat mit sachgerechter Schadensbewertung nichts mehr zu tun, obwohl man beim Geschädigten natürlich diesen Eindruck erwecken will und einfach auf den großen Namen vertraut, in der Hoffnung, der Geschädigte wird das schon fressen. Das nennt sich dann scheinheilig weisungsbefugtes Gutachten, ist aber im Prinzip organisierter Betrug. Es werden dem entsprechend nur namenlose Schreiben verfasst, da das Ganze ja eine strafrechtliche Relevanz hat. Vor Gericht nennt man das plötzlich „Reparaturvorschlag“ oder „Kalkulation“.
Wie ist dann die Taktik vor Gericht?
- Man bestreitet alles mit nicht wissen.
- Plötzlich ist die Erde keine Kugel und die Evolution gibt es nicht.
- Man verdreht alles bekannte und leugnet einfach alle wissenschaftlichen Fakten.
- Und das nicht einmalig, sondern generell und immer wieder.
Meist ignoriert das Gericht sämtliche eingereichte Beweismittel. Was kann es jedoch überzeugenderes geben als eine Schadstoffmessung samt Foto und Videobeweis? Geschädigte, deren Wagen nach unsachgemäßen Reinigungsaktionen kaputt und beschädigt sind. Schwere körperliche Folgen an Leib und Seele werden einfach mal weg ignoriert! Hier muss eigentlich schon Schluss sein! Es geht um Gesundheit und Menschenleben. Da kann es keine zwei Meinungen geben. Doch man kommt sich vor wie bei einer Trump Pressekonferenz. Plötzlich ist eine Banane nicht mehr krumm, selbst wenn man eine als Beweis auf den Tisch legt. Der Anwalt eröffnet eine Scheindebatte nach der anderen und der Richter beruft kurzerhand einen Gerichtssachverständigen.
Auch hier sind die Versicherungen, die den Betrug über die Jahre immer mehr verfeinert haben, sich genau über das Dilemma im Justizsystem bewusst, nämlich, dass es kaum Sachverständige, geschweige denn neutrale Sachverständige gibt, die sich überhaupt mit dem Thema auskennen. Dieses Dilemma macht einen fairen, faktenbasiert bezogenen Prozess nahezu unmöglich und degradiert die Geschädigten gleichsam zu Opfern. Opfer, nicht nur von den betrügerischen Sachverständigen samt involvierten Versicherungen, sondern auch des Justizsystems.
Vor Gericht sind meist nur öffentlich gestellte und vereidigte Sachverständige zugelassen. Abgesehen von der Fragwürdigkeit des Verfahrens, kommt es zu eben jener Gestellung, welches mit Sicherheit mit den besten Intentionen entwickelt bzw. geschaffen wurde, leider jedoch nicht dazu führt, dass Sachverständige berufen werden, die sich wirklich mit der komplexen Thematik »Umweltschäden« auskennen. Das Gericht steckt hier im Dilemma, da es einfach nicht über Leute verfügen kann, die fachkundig sind.
Oftmals sind in der Region keine qualifizierten Fachleute zu finden, so das man auf weniger qualifizierte Kräfte zurückgreifen muss. Es geht hierbei nicht um Diskreditierung, sondern um den Hinweis auf ein allgemeines Grundproblem. Teilweise passiert es allerdings, dass es öffentlich gestellte und vereidigte Sachverständige in der Region gibt, aber diese nicht berufen werden. Zudem betreibt das Gericht oftmals nicht den nötigen Aufwand, den SV im Vorfeld der Akkreditierung zu befragen, ob er sich mit solchen Schäden überhaupt auskennt. Hier wäre ein Fragenkatalog, den der SV im Vorfeld seiner Beauftragung ausfüllen muss, mit Sicherheit zielführend.
Unsere Verfahren sind seit 40 Jahren im täglichen Einsatz. Unsere Verfahren sind seit Jahrzehnten Bestandteil von Sachverständigen-Ausbildungen. Ziemlich schwer also ahnungslos zu bleiben. Trotzdem soll jemand, der nicht auch nur das geringste Grundwissen aufweist, weder über unsere Verfahren noch über diese Form der Schäden, dann vor Gericht maßgeblich zur Urteilsbildung beitragen?! Jemand, der auf unser Verfahren erst durch die Gerichtssache aufmerksam wurde, der nie oder nur zwei drei Mal in seiner Karriere solche Fälle bearbeitet hat, keinerlei Schäden mit uns abgewickelt hat, kann sich nach kurzer Internetrecherche und 5 Minuten surfen auf unserer Webseite ein Urteil bilden? Von dem im Zweifel, wie bei Brandschäden, Leben abhängen?
Echt jetzt?
Hauptsächlich verlässt man sich seitens der Versicherung darauf, dass der Gerichtsbarkeit kaum bis gar keine qualifizierten Sachverständigen zur Verfügung stehen und damit die Wahrscheinlichkeit hoch ist, dass ein SV berufen wird, der vom Thema Brandsanierung nicht den blassesten Schimmer hat. Das Grundproblem ist natürlich die mangelnde Qualifizierung und dass der Beruf des Sachverständigen eigentlich gar nicht geschützt ist, so dass sich jeder Hans und Franz „sachverständig“ schimpfen kann. Des weiteren ist dieser SV ein Gewerbebetreibender, der mit Gerichtsgutachten sein Brot verdient. Also nimmt er einfach Aufträge an, egal welcher Natur der Schaden ist. Das tut er auch dann, wenn er eigentlich überhaupt nichts über das gestellte Thema weiß. Dann betreibt er halt 15 Minuten Internet-Recherche. Ist das nicht unfassbar? Und das selbst bei Fällen wie bei Brand, wo es um Leben und Tod geht?
Wer hätte das gedacht, dass sowas in Deutschland möglich ist. Aber aufgepasst, das ist noch Gold im Vergleich zu Österreich!
Tja, da kann doch demnächst jeder Fliesenleger eine Herz OP machen. Mal eben schnell ein YouTube Video anschauen und los geht‘s. Die guten SV lehnen, wenn Sie sich nicht auskennen, einen Fall ab. Das sind aber die wenigsten! Gern bemüht man dann eine andere große Sachverständigen-Organisation - da bleiben ja nicht mehr viele. Doch wie wertneutral bzw. nach bestem Wissen und Gewissen handelt dieser SV dann, denn all diese Sachverständigen machen nicht nur Gerichtsgutachten, sondern sind auch sonst im SV-Bereich tätig. Was bedeutet das? Na, dass die in dem Gerichtsverfahren unseriös agierende Versicherung sein Kunde ist!! Wenn das mal nicht ein Interessenkonflikt vom Feinsten ist!! Kann man dem Mann nicht mal übelnehmen. Nicht er hat dieses kaputte und vollkommen kranke System geschaffen.
Warum traut er sich das? Wenn Sie bei einem Verfahren im Gerichtssaal, egal ob wissentlich oder unwissentlich, die Unwahrheit sagen, werden Sie strafrechtlich verfolgt. Das geht schnell wie Schmitz Katze! Wenn jedoch ein Gerichtssachverständiger Wissen vortäuscht, aber vollkommenen Unsinn zu Lasten der Geschädigten redet, hat er kaum Repressionen zu erwarten. Er ist sich dessen bewusst und daher agieren diese Herren oftmals vollkommen ohne Scham. Wenn er zum Beispiel mal flockig heraushaut, es gäbe gar keine Grenzwerte bei Bränden, zeigt er damit nicht nur, dass er keine Ahnung hat, sondern nichts in einem Gerichtsaal zu suchen hat. Er schmeißt mit einer glatten Lüge mal eben alle wissenschaftlichen Erkenntnisse über Bord. Traurig, nicht wahr?
Die besten, qualifiziertesten Spezialisten in Deutschland, werden ohnehin nicht vereidigt und öffentlich gestellt - Ein trauriger Fakt, aber Gott sei Dank, wenden sich die engagierten öffentlichen Sachverständigen seit 40 Jahren vertrauensvoll an unser Institut. So konnten wir in der Vergangenheit tausende Gerichtsfälle hilfreich begleiten und fakten bzw. wissenschaftsbasiert bei Entscheidungsfindungen unseren Auftrag als Institut erfüllen.
Die o.g. Situation führt leider oftmals dazu, dass die abenteuerlichsten Konstellationen vor Gericht stattfinden. Man stelle sich mal vor: ein Schreiner wird bei einem Holzlasur-Farbnebelfall berufen oder ein Maler und Lackierermeister hinzugezogen. Nun, der eine ist ein Anstreicher und der andere hat halt rudimentär mit Holz zu tun. Schreiner und das Wort Holz liegt im Kopf ja auch nah beieinander. Leider jedoch verfügt keiner der beiden Berufe über das nötige Fachwissen, um einen Holzlasur-Farbnebel auf einem KFZ zu beurteilen, geschweige denn kennt man sich über Sanierungsverfahren in dem Fachbereich aus. Kann dieses Dilemma denn zu Lasten des Geschädigten gehen? Wohl kaum!
Was hat das in der gelebten Realität zur Folge? Eine kleine Internetrecherche macht niemanden zu einem Experten?!
Fehlende Kompetenz und Informationslücken werden dann bei der leichtesten Befragung beim gerichtlichen Ortstermin gerne mit laienhaftem Zusammenreimen von Pseudowissen beantwortet. Zusammenreimen heißt hier: im Prinzip frei erfunden und dann als Fakt verkauft. Das mag bei einem Farbnebelfall nur wenig Schaden verursachen, was die Opfer dieser Situation sicherlich anders sehen. Bei Brandschäden, wo es immer um Gesundheitsfragen geht, ist eine solche Situation richtig gehend gefährlich und untragbar.
Es hat sich zugetragen, dass man einen Brandschadenermittler berufen hat. Hier hat es der Richter garantiert gut gemeint und immerhin kam das Wort „Brand“ im Titel des SV vor. Also muss der sich ja auskennen. Doch weit gefehlt. Hier war sein zweifelsfrei vorhandenes Fachwissen bezogen auf Brandschadenermittlung sogar vollkommen kontraproduktiv. Die falsche Darstellung der Fakten ließ auch gar nicht lange auf sich warten. „Es gebe gar keine Richtwerte für geschlossene Räume nach einem Brand“, waren da noch die harmlosesten Unwahrheiten, die dort verbreitet wurden. Wie heißt es so schön? Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Wie ist das denn vor Gericht zu bewerten, wenn Sachverständigen vor Gericht Unwahrheiten von sich gegeben werden.
Die Frage, ob er unser seit 40 Jahren praktiziertes Verfahren kennt, musste er verneinen, obwohl unsere Verfahren Bestandteil von Sachverständigen-Ausbildungen sind. Die Frage, ob er sich mit der chemischen Problematik, die bei einem Brand im Fahrgastraum eines PKW entstehen, überhaupt auskennt, konnte er auch nicht bejahen! Darauf entgegnete er, dass er rein technisch Brandursachen ermittelt, aber sich noch nie mit dem daraus entstehenden Thema näher befasst habe. Er musste vor Gericht zugeben, dass er noch nie einen Brandschaden wie einen »Tiefgaragenbrand« oder einen »Brand im Freien« abgewickelt hat.
Das sind die traurigen Fakten vor Gericht in Deutschland im Jahre 2023!
Die meisten Gerichtsverfahren entstehen nicht dadurch, dass Geschädigte eine sachgerechte Sanierung per Gericht durchsetzen müssen. Das ist eher selten der Fall! Die meisten Versicherungen, ob der Gesundheitsgefahr, wickeln die Schäden sachgerecht über uns ab. Dies entsteht oftmals über deren Sachverständige oder beauftragte andere Sachverständigenbüros. Klappt alles wunderbar im Sinne der Geschädigten. Ein Standardprozedere! Selbst die betrügerischen Versicherungen leiten, wenn unser Name fällt, meist eine normale Sanierung durch uns ein. Gern bedient man sich da einer großen Sachverständigen-Organisation, auf deren Mist der sog. Wischproben-Hoax gewachsen ist. Doch es gibt dort hochkompetente Sachverständige, die hervorragende Arbeit leisten und sich niemals an solchen Betrugsaktionen beteiligen würden. Mit diesen arbeiten wir auf partnerschaftlicher Basis täglich zusammen.
Als einziges deutsches Institut seiner Art erwarten wir es auch nicht anders.
Probleme entstehen erst immer dann, wenn man im Rahmen einer Betrugsabwicklung versucht, sich Komplizen in Form kleiner Aufbereitungsfirmen oder Werkstätten zu suchen. Diese haben natürlich kein Verfahren, um Schadstoffe aus einem Innenraum zu entfernen. Und das wissen die Versicherungen als auch der Sachverständige ganz genau! Natürlich geht das in 90% der Fälle gewaltig in die Hose. Meist merken es die Geschädigten daran, dass der Geruch zurückkommt oder an ständigen Dauerkopfschmerzen beim Nutzen des Fahrzeugs. Da auch keine Neutralisation im Rahmen der „Putzaktion“ stattfand, fangen Chromteile und eloxierte Leisten an zu gammeln. In Ihrer Not wenden sich diese Betrugsopfer dann an uns.
Wer Brandgasbeaufschlagung und die damit einhergehende Säurebildung in Verbindung mit Wasser nicht kennt, sollte sich nicht Sachverständiger schimpfen.
Hochburgen des Betrugs sind da Düsseldorf und München. Teilweise hat dort die Brandschadenabwicklung schon mafiöse Züge. In der einen Stadt hat man jemanden der „Lufttechnik“ in seinem Namen hat. Schon fast lustig, da es sich um einen einzelnen Aufbereiter handelt, der in seiner privaten Garage mit einem Sauger die Autos sauber macht. Da soll den Geschädigten vorgespiegelt werden, dass sich jemand um saubere Luft kümmert. Auch ein müder Taschenspielertrick, denn es gibt nur ein Verfahren und nur eine Dekontaminationskammer.
In der anderen Stadt spricht eine Werkstatt sogar von einer zertifizierten Sanierung, um den Eindruck zu erwecken, es handelt sich wie bei uns um eine fachlich anerkannte Brandsanierung. Im Gerichtsverfahren stellt sich dann heraus, dass auch das dreist erlogen war. Natürlich hatte man kein Verfahren. Natürlich war da nichts zertifiziert und die Sanierung schon gar nicht. Auch das nennt man Betrug!!!
Man treibt richtigen Aufwand, um die Dinge so aussehen zu lassen wie bei uns. Deshalb geben wir auch keine Zahlen, Werte oder Protokolle raus, da man sonst auch diese kopieren würde, um den Betrug zu perfektionieren.
Der Betrug läuft immer gleich ab. Erst behauptet man, den Wagen einer fachgerechten Brandsanierung zu unterziehen. Man spricht von einer Messung, die gar nicht stattfindet. Es wird einfach nur der harmlose Ruß analysiert (meist findet nicht mal das statt), um der Sache einen seriösen Anstrich zu geben. Vor Gericht mit den Problemen und Lügen konfrontiert, schwenkt man dann natürlich um. Man hätte der gleichen nie behauptet. Plötzlich heißt es, eine sachgerechte Brandsanierung ist überhaupt nicht notwendig. Saubermachen reicht. Ist das echt zu fassen?
Klar, Sie können ja vor Gericht nicht behaupten, Sie hätten ein Verfahren, um Schadstoffe aus einem Innenraum zu beseitigen. Also heißt es plötzlich, dass dies überhaupt nicht notwendig ist. Das ist schon fast eine lustige Aussage und eine 180 Grad Kehrtwende.
Komischerweise hat der Geschädigte nun gesundheitliche Probleme, das Auto ist (meist) durch unsachgemäße Behandlungen beschädigt und nachgewiesen immer noch kontaminiert. Und die einzige Scheindebatte, die nun aufgemacht wird, ist: „Eine echte Brandsanierung ist gar nicht notwendig“? Da kann man glatt behaupten: „War alles schon geplant“. Deshalb wurden auch keine richtigen Gutachten erstellt. Damit man hinterher zurückrudern kann und kein Beweis der Lügen schriftlich fixiert ist. Warum ist das noch keinem Richter in Deutschland aufgefallen? Keinem!
Selbstverständlich ist eine sachgerechte Sanierung notwendig, aber diese ist wohl offensichtlich nicht erbracht (meist ist das Fahrzeug danach nicht mal richtig sauber), denn sonst hätten die Geschädigten diese Probleme nicht. Kann man draufkommen, nicht wahr? Um das zu erkennen, braucht es noch nicht mal einen Sachverständigen.
Der Richter selbst ist aber auch Laie. Er denkt ebenfalls, dass Brandsanierung etwas mit saubermachen und Ruß entfernen zu tun hat. Gesunder Menschenverstand würde da helfen! Er liegt nämlich vollkommen falsch. Genau darauf beruht ja einer der größten Skandale der Schadensabwicklungen der Letzten Jahre. Das Wissen darüber wird in der Regel geflissentlich ignoriert.
Dass die Fakten selbst nach einem fachlich und wissenschaftlich kompetenten Vortrag immer noch ignoriert werden, ist nahezu unerklärlich. Ruß ist vollkommen harmlos und spielt im Thema Brandschaden und Brandsanierung nicht die geringste Rolle. Wie man an unserer Rechnungsstellung sieht, hat der Ruß in einer tatsächlichen Brandsanierung nicht die geringste Bedeutung. Dementsprechend wurde Ruß auch im Sachverständigen-Gutachten nicht berücksichtigt bzw. thematisiert. Auch wenn also am betroffenen Fahrzeug keinerlei Rußspuren gefunden wären, hätte das null Einfluss auf die Kontamination.
Dass es bei einer Brandsanierung um die Entfernung von Ruß-Verunreinigungen geht, ist ein Irrglaube. Den nutzen unseriös agierende Interessenparteien, um darzulegen, dass Fahrzeuge überhaupt nicht kontaminiert sind. Diese Betrugsmasche ist bekannt geworden unter dem Namen „Wischproben-Hoax“. Siehe dazu auch den Artikel auf der Seite: »So entstand der Wischproben-Hoax«. Nach dessen Lektüre gibt’s dann wohl keine Frage mehr bezüglich des Rußes.
Trotzdem müsste ein Sachverständiger vom Gericht bestellt werden, der sich mit dem Thema zumindest rudimentär auskennt. Dem ist aber meist nicht so! So hat man dann den nächsten Laien, der alle gegebenen Informationen ignoriert. Es kommt wieder zu Aussagen vor Gericht, die jeden Brandsachverständigen erschaudern lassen. Es werden Aussagen getroffen, dass man denkt, man befindet sich auf einem Telegramm-Kanal von Corona-Leugnern. Da werden eigene laienhafte Denkhaltungen mit abgeschriebenen Sachen aus dem Netz verknüpft und subjektive Schlüsse gezogen, die an eine Lotterie denken lassen.
Meine Güte, wir hatten sogar mal einen Gerichtssachverständigen, der behauptet hat, uns und unser Verfahren einschließlich Dekontaminationskammer gäbe es gar nicht. Kann man sich gar nicht ausdenken, oder?
Hier nun ein „Best of“ der Stilblüten die sich diverse „Sachverständige“ im Courtroom geleistet haben.
Hier nun ein „Best of“ der Stilblüten die sich diverse „Sachverständige“ im Courtroom geleistet haben.
Transport der brandverunreinigten Fahrzeuge und Lagerung im Freien.
Ein wichtiges Thema im Vorfeld ist der richtige Umgang mit durch Brand verunreinigten Fahrzeugen, denn jegliche Form von Feuchtigkeit ist Gift und führt sofort zu Salz- und Blausäurebildung. Dem entsprechend dürfen diese Fahrzeuge nur geschlossen transportiert werden. Auf gar keinen Fall sollten die Fahrzeuge Wind und Wetter ausgesetzt sein. Das steht in jedem, ausnahmslos jedem, seriös erstellten Brandgutachten in Deutschland. Infolgedessen ist eine Wäsche eine vorsätzliche Sachbeschädigung, da sie die Säurebildung massiv aktiviert. Das weiß jeder Brandsachverständige in Deutschland. Und wer es nicht weiß, kann auch das an jeder, wirklich jeder, Ecke nachlesen.
Tiefgaragenbrand in Düsseldorf - untere Etage: Säurebildung
Tiefgaragenbrand in Düsseldorf – untere Etage: Säurebildung. Massive Rußverunreinigung
Das Internet ist voll von diesen Nachfolgeschäden. Bestens dokumentiert! Das nicht rauszufinden (wenn man schon ahnungslos Gutachten macht) ist eine echte Kunst! Dort findet man reichlich Erfahrungsberichte von Kollegen, die solche Fälle bearbeitet und dokumentiert haben. Zehntausende Fotos, die das drastisch dokumentieren.
Aber selbst, wenn man sich diese 15 Minuten Aufwand nicht zumuten möchte, geht man einfach auf unsere Seite, wo allein wir tausende Fälle, unter anderem auch fototechnisch, dokumentiert haben.
Noch einfacher: man folgt uns auf Facebook oder Instagram, wo wir täglich umfassend über diese Problematik und den damit verbundenen Schäden berichten.
In der Regel liegt bei einem Gerichtsfall auch schon ein Gutachten eines echten Brandsachverständigen vor, der diese Problematik in seinem Gutachten erwähnt. Auch in dem vorliegenden Gutachten ist bereits die falsche Handhabung und die Säurebildung bestens dokumentiert.
Und dann stellt sich der Gerichtssachverständige hin, leugnet diese Fakten und bestreitet dies auch noch mit Nichtwissen??? Auch als Ahnungsloser hätte er das leicht recherchieren können. In welcher Blase will er gelebt haben, um diesen einfachen Fakt nicht rauszufinden?
Aber eigentlich ist es so:
- Wenn diesem SV diese Tatsache generell nicht bekannt ist, hat er in einem Gerichtsaal nichts verloren.
- Wenn er die grundlegendsten einfachen Sachen nicht mal weiß, sollte er sich nicht zur Sache äußern.
- Ist er überhaupt geeignet, KFZ-Gutachten zu erstellen?
- Wie sind dann die anderen von ihm getroffenen Aussagen zu bewerten?
Können Autos in einer Tiefgarage überhaupt kontaminiert sein?
Nein, das ist keine Scherzfrage.
Wo hat dieses Fahrzeug wohl gestanden? Tiefgaragenbrand in Düsseldorf - Untere Etage
Dazu einige typische nicht lustige Aussagen:
- „Der Wagen war doch geschlossen!“
- „Im Wagen wurden keine Rußablagerungen gefunden - folglich - Keine Kontamination!“
- „Der Wagen stand weiter weg vom Brandherd“
- „Der Wagen wies kaum Ruß auf, da ja in einer oberen Etage gestanden. Daher Kontamination unwahrscheinlich!“ (gerade die Giftstoffe ziehen nach oben)
In den 40 Jahren unserer Tätigkeit hat es noch nie ein Fahrzeug gegeben, das nicht betroffen war. Das ist keine Meinung, sondern das Ergebnis von abertausenden von Messungen. Dieser Umstand wird in der Regel nur von Leuten in Frage gestellt, die keine Brandsanierung bezahlen wollen. Fakt ist, die Fahrzeuge unterscheiden sich im Grad der Verunreinigung maximal hinter der Stelle nach dem Komma.
Ruß zieht in alle Hohlräume. Natürlich ist dann auch der Innenraum betroffen.
Jetzt kommt ein „all time favorite“:
„Die Brandschutztüren waren geschlossen, daher kann keine Kontamination vorliegen.“
Was für eine geistige Bankrotterklärung. Ja, so eine Aussage kommt des Öfteren von Gerichtssachverständigen. Das ist schon fast Sonderschul-Niveau! Wie der Name schon sagt: „Brandschutztür“! Nicht Schadstoffschutztür oder Gasschutztür.
So eine Schutztür wird in Deutschland nach DIN-Norm gebaut und hat die Aufgabe, Feuer eine gewisse Zeit aufzuhalten. Das tut sie dann in der Regel auch, aber sie ist nicht staubdicht. Sie hält nur offenes Feuer ab. Sie kann kein Kaffee kochen, keine Brötchen backen und schon gar nicht Gase und Schadstoffe zurückhalten.
Junge, Junge! Eben noch Teletubbies geschaut und sich jetzt zu komplexen Themen äußern. Nicht lustig in Anbetracht dieses „tödlichen“ Themas.
Lassen wir uns mal darauf ein: Selbst, wenn dem so wäre (und dem ist nicht so, was tausende von Untersuchungen bewiesen haben!), spätestens nach Öffnen der Türen durch die Feuerwehr wären alle Räume und die sich darin befindlichen Fahrzeuge kontaminiert.
Jedem Immobilien-Brandsachverständigen geht der Hut hoch bei solchen sinnbefreiten Aussagen. Einem KFZ-Brandsachverständigen ebenso. Dümmer geht’s Nümmer!
Ruß zieht in alle Hohlräume. Natürlich ist dann auch der Innenraum betroffen. Das führt uns zu der Frage: „Kann der Wagen, der ja „zu“ ist, betroffen sein.“
„Die Benutzung von Fahrzeugen ist nach Kenntnis des Verfassers üblicherweise so, dass ein Fahrzeug mit geöffneter bzw. teilgeöffneten Lüftungsklappen abgestellt wird. Dadurch ist vorstellbar, dass Gase in das stehende Fahrzeug eindringen können. Es gibt im Fahrzeug eine Taste, mit der die Luftklappen geschlossen werden können. Hierzu müsste aber mit Abstellen des Fahrzeugs diese Taste betätigt worden sein. Dies wird nach Meinung des Verfassers eher nicht der Fall gewesen sein.“
Diese Aussage war gut gemeint. Wirklich! War jemand, der sich auch sonst Mühe gegeben hat. Ist aber trotzdem auch nur ein Mix aus abgeschrieben und selbst zusammengereimt. Unabhängig davon hat der SV damit all seine vorherigen Aussagen Ad Acta geführt. Dass er das eingeräumt hat, reicht eigentlich schon. Thema durch! Er kann somit die Kontamination nicht ausschließen.
Nein, Thema ist natürlich nicht durch. Es zeigt nur deutlich den Systemfehler „Mangelndes Fachwissen“. Es ist vollkommen unmöglich in einer Tiefgarage gestanden zu haben, ohne dass das Fahrzeug kontaminiert wird. Chemisch und physikalisch unmöglich. Auch technisch unmöglich. Ein Fahrzeug ist nie luft-, staub- oder gasdicht.
Auch wenn der SV nicht mal auf einem Foto Ruß erkennen kann. Hier nochmal das Fahrzeug, das auf einer Etage gestanden hat, auf der es angeblichen keinen Ruß gegeben hat.
Ein Fahrzeug ist sogar wasserdicht! Aber wenn man es in einen Fluss schmeißt, geht es unter! Auch mit gedrücktem Umluftknopf. Ob der Umluftknopf gedrückt ist oder nicht, spielt nicht die geringste Rolle. Es ist nicht mal so, dass durch das Drücken des Knopfes eine geringere Kontamination stattfindet.
Gern können wir das mal Nachstellen mit dem SV an Bord. Wird ein das Leben veränderndes Ereignis! Und mit Sicherheit sehr einprägsam! Dass ein Fahrzeug in keiner Weise dicht ist, hat auch seinen Grund. Die Insassen würden, wenn Sie vergessen den Knopf nach der Belästigung wieder auszustellen, ersticken. Wobei die Kohlenmonoxid-Vergiftung wohl eher eintreten würde. arüber brauchten sich die Insassen aber keine Sorgen machen. Der darauffolgende Unfall wäre wohl die zu erwartende Todesursache.
Wir kennen mindestens eine Versicherung in Deutschland die sagen würde: „Siehste, nicht an den Schadstoffen gestorben.“
Das Schlüsselwort ist hier wie auch generell: „Zwangsbelüftet“. Einfach mal Googeln. Dieses Wort klärt einfach alles! Damit ist das Thema durch. Das man das einem Gerichtssachverständigen überhaupt erklären muss. Für die Betrüger, die anderes behaupten, um eine Sanierung nicht zu bezahlen – Geschenkt!
Dass man diesen Unfug benutzt, um irgendwelche abstrusen Theorien zu entwickeln (das der vollkommen unwichtige Ruß ja nicht in den Innenraum gelangt sein kann), kann man seitens der Betrüger ja verstehen. Aber selbst die geben zu, dass Ruß in das Fahrzeug gelangen kann. Fakt ist: fast immer gibt es einen Rußanteil im Auto. Der spielt nur bei einer Brandsanierung nicht die geringste Rolle!
Aber wir haben absolut kein Verständnis dafür, wenn ein Gerichtssachverständiger so etwas von sich gibt. Dabei war die in diesem Fall getätigte Aussage noch Gold im Vergleich zu dem, was man sonst vor Ort im Gerichtssaal hört.
Die Schadstoffklassen der toxischen Belastungen in einem PKW
Immer wieder gern zeigt man seine komplette Ahnungslosigkeit zum Thema Brandsanierung, indem man nicht einmal die Einteilung in Schadstoffklassen kennt.
Wir schreiben das Jahr 2023 (2024): und da erstellt jemand ein Gerichtsgutachten, der die Aufteilung der Schadstoffklassen nicht kennt. Was sagt das über die anderen teils bizarren Behauptungen aus, die solch erstellte Gutachten meist beinhalten?
Es geht sogar noch schlimmer! Ahnungslos wird behauptet, es gäbe keine Grenzwerte für Räume nach einem Brand. Offensichtlich wurde hier ein nicht auf Fachwissen basierendes Gutachten erstellt. Wahrscheinlich hat man in der 5 Minuten langen oberflächlichen Internetrecherche einfach nichts darüber gefunden und dann einfach mal einen rausgehauen. Wieder ein Zeichen, dass hier kein Brandsachverständiger agiert, denn dieser würde eine so dumme und schlichtweg falsche Aussage niemals tätigen. Zumindest nicht ohne sich der Lächerlichkeit preiszugeben, was dann natürlich ein schlechtes Bild auf die anderen getroffenen Aussagen im „Gutachten“ werfen würde.
Bereits in den 80er Jahren hat man toxische Werte festgelegt. Diese orientierten sich an Arbeitsräumen mit 22 bis 25qm Raumfläche. An diesen Festsetzungsverfahren waren wir beteiligt. Gemeinsam mit Verbänden, anderen Experten und Instituten wurden dann für PKW drei Schadstoffklassen festgesetzt:
- Schadstoffklasse 1 ist der Höchstwert, der bis an die Grenze der zugelassenen Werte geht. Eigentlich schon bedenklich. Selbst hier muss schon agiert werden.
- Schadstoffklasse 2 liegt mal doppelt über den zugelassenen Werten. Hier liegen meist die Brände im Freien.
- Schadstoffklasse 3 reißt diesen Wert dreimal.
Wenn unsere Messung nicht als Beweis dient, warum führen wir diese auf unsere eigenen Kosten durch?
Ganz einfach. Die Messung erfolgt in Wirklichkeit für uns und nicht als Beweismittel. Wir entfernen doch Dinge die wir gar nicht sehen. Es geht bei Brandsanierung doch nicht um sauber machen. Ohne die Messung können wir doch gar nicht erkennen, ob das Fahrzeug erfolgreich von den Schadstoffen, die alle geruchsfrei und farblos sind, befreit wurde. Nicht die schöne Optik nach der Sanierung entscheidet, ob der Wagen nun dekontaminiert ist oder nicht, sondern rein die Schadstoffmessung.
Wir führen sogar drei Messungen durch. Eine Eingangsmessung, um unseren Ausgangspunkt zu kennen. Eine sog. Mittelmessung, um unseren Sanierungsverlauf zu kontrollieren und eine Endmessung. Nach der Endmessung erhält der Geschädigte ein Zertifikat über die Schadstoff-Freiheit und damit ist dokumentiert, dass der Schaden mit der einzig fachlich anerkannten Sanierungsform beseitigt ist. Das Fahrzeug, welches vorher nicht mehr fahrbereit war, ist nun wieder verkehrssicher.
Müssen wir einen Beweis liefern, ob der Schaden in einer Tiefgarage oder einen Brand im Freien entstand? Nein, natürlich nicht. Es liegt bereits ein Gutachten eines richtigen Brandsachverständigen vor. Eine Werkstatt muss auch nicht beweisen, dass Sie ein Fahrzeug repariert hat. Oder ob dieses überhaupt beschädigt war oder ist. Was für eine lustige Denkhaltung wird hier an den Tag gelegt?
Wir dokumentieren unsere erfolgreiche Sanierung durch ein Zertifikat.
Natürlich fertigen wir ein Kurzprotokoll (ein absolut gerichtsverwertbares Protokoll) an. Wir führen sogar eine sogenannte große toxikologische Messung durch und halten diese in unseren Akten fest, gesichert auf unseren Servern. So ist gewährleistet, dass die Daten auch noch Jahrzehnte später zur Verfügung stehen.
Wir gehen damit nur nicht hausieren, da die Betrüger, die keinen fachlichen Background haben, ihren Betrug nicht noch mit unserer Beihilfe perfektionieren können. Das tun wir eh schon durch unsere Informationsleistung im Internet. Diese steht auch einem Gerichtssachverständigen zur Verfügung.
Für den laufenden Fall sind die Zahlen aber eh unerheblich. Es reicht zu wissen, dass der Wagen kontaminiert war (wurde ja schon durch ein Gutachten dokumentiert) und die toxikologischen Werte mehrfach die deutschen Grenzwerte überschritten hat. Alle weiteren Rückfragen und Scheindebatten haben nur ein Ziel, an die Zahlen zu gelangen.
Wenn ein Gerichtssachverständiger diese Werte nicht kennt, muss man sich fragen, warum er überhaupt Gutachten und das sogar in Gerichtsverfahren fertigt?! Immerhin geht es um das Leben und die Gesundheit von Menschen.
Wenn ein Gutachten vorliegt mit umfassendem Foto- und Videomaterial und ein Fachinstitut eine umfassende toxikologische Untersuchung gemacht hat, warum muss man dann mit jemandem diskutieren, der offensichtlich nicht das geringste Grundwissen hat, ob der Wagen überhaupt betroffen war. Wenn er das nicht weiß, hat er in einem Gerichtsaal doch nichts verloren, das Protokoll und all die Rückfragen dazu.
Dem Gerichtssachverständigen liegt das Messprotokoll vor. Oftmals kommt es dennoch zu lustigen Rückfragen, die entlarvender nicht sein könnten:
- „Welche Werte?“
- „Welche Geräte wurden zur Messung verwendet?“
In Wahrheit ist die Unwissenheit des SV so eklatant, dass er gar nicht versteht was da zu lesen ist. Sogar wie und womit gemessen wurde enthält das Protokoll! Das zeigt, dass er chemisch und messtechnisch keinen Schimmer hat, denn er
- hat noch nie selbst eine Messung durchgeführt.
- hat weder die Schadstoffe in Fahrzeugen gemessen noch die in den Tiefgaragen.
- hat nicht an einer seriösen Tiefgaragenbrand-Schadensabwicklung teilgenommen oder diese reparaturbegleitend betreut.
Solche Expertisen braucht die Welt nicht.
Würden wir ihm die 150 Werte mit drei Zahlen hinter dem Komma zur Verfügung stellen, würde dies bei ihm keine Erkenntnis bringen. Da könnte elfunddrölfzig stehen und das könnte er nicht beurteilen. Also was soll das dann? Wie relevant können Aussagen sein, die oftmals rein spekulativ sind und zum großen Teil aus dem Internet abgeschrieben sind?
Ohnehin fragwürdig, jemanden, der den Wagen zu keinem Zeitraum gemessen oder gar gesehen hat, aufzufordern, dazu Stellung zu nehmen.
Die sogenannten PAK-Werte
Diese Werte sind auch immer wieder ein Thema und es lassen sich Leute darüber aus, die nicht das geringste Grundwissen haben, die keinerlei Erfahrung damit haben in Ihrer täglichen Arbeit.
„Produkte, die diese Dinge enthalten, sind bereits 1989 verboten worden. Deshalb können deren Spaltprodukte bei Bränden nicht mehr vorkommen und schon gar nicht nach einem Brand in einem Fahrzeug gefunden werden.“
Was eine steile These - spekulativ bis zum Exzess! Man fühlt quasi, wie sich der Mann gefreut hat, dass er im Netz etwas gefunden hat, was er ungeprüft abschreiben kann, um sachverständig zu wirken! Macht es nur nicht besser und ist nur ein Teil der Wahrheit. Genauer gesagt, ist das auch gefährliches, aufgeschnapptes Halbwissen, das in keiner Form der gelebten und fachlichen Realität entspricht.
Es gab in Deutschland, Österreich und in der Schweiz in den letzten 43 Jahren nicht eine echte Schadstoffmessung, die diese Stoffe nach einem Brand nicht gemessen hat. Nicht eine! In jedem der Fahrzeuge, absolut jedem, die wir gemessen haben (und das waren weit über 140.000) gab es Kontaminationen auf toxischem Level. Auch in den Tiefgaragen, die nicht in unseren Aufgabenbereich fallen, konnten diese Stoffe immer nachgewiesen werden.
Schlimm wenn man über Dinge redet, mit denen man noch nie was zu tun hatte, nicht wahr?
Auch in den jüngsten Studien, an denen wir beteiligt waren, bezogen auf die Übersterblichkeit der Feuerwehrmänner konnten diese Stoffe in den Feuerwehrautos, in der Schutzkleidung und in den Feuerwachen festgestellt werden. Hier besteht eindeutig ein Zusammenhang.
Siehe dazu auch folgende Artikel:
Da sieht man womit wir es hier zu tun haben. Ahnungslosigkeit und Ignoranz „par excellence“. Wir darauf im Gerichtssaal: „Genau! Deshalb sterben die auch wie die Fliegen!“
So etwas weiß ein KFZ-Sachverständiger bzw. Karosseriebau-Meister natürlich nicht. Aber genauso einer sitzt jetzt im Gerichtssaal und gibt Expertisen ab über eine der komplexesten Verunreinigungen/Schäden die an einem KFZ vorkommen können.
„Er stellt fest, dass das Fahrzeug äußerlich nicht mit Ruß bedeckt war. Ferner stellt er fest, dass ein starker Rußbesatz (wie Klägerseits behauptet) auch kaum wahrscheinlich ist, da sich das Fahrzeug unterhalb des Parkdecks befand, auf dem es zu dem Brand gekommen ist. Der gerichtlich beauftragte Sachverständige geht daher schon gar nicht davon aus, dass am Klägerfahrzeug überhaupt noch Brandgeruch existierte.“
Ein wirklicher Knaller! Da wird es echt wunderlich! Hier besteht der Verdacht, dass der SV, unabhängig von seiner fachlichen Inkompetenz, nicht mal die Akte gelesen hat. Mal abgesehen von dem Unfug bezüglich der unteren Etage, denn auch da waren alle Autos verrußt, was allein die Untersuchungen der Dekra schon bewiesen hatten und Massen an Bildmaterial vorlag.
Nein noch schlimmer! Es gab den besagten Wischproben Hoax mit vermeintlichen „Analysen“ einer SV-Organisation, wo selbst die Betrüger klar sagen, dass Ruß sogar IM Fahrgastraum festgestellt wurde. Und hier behauptet der SV einfach mal, dass das Fahrzeug nicht mal außen verrußt war. Wie soll man hier noch diplomatische Worte finden? Aber es ist noch krasser!
Es gab ein Sachverständigen-Gutachten eines echten Brandsachverständigen. Auch hier wurde die massive Verunreinigung einschließlich Säurebildung und Geruchsbelästigung sogar noch nach der unsachgemäßen Reinigung festgestellt. Dann beschweren sich die Geschädigten, dass das Fahrzeug außen wie innen noch stark verrußt war. Sie hatten massive körperliche Beschwerden und der Wagen war defekt sowie beschädigt. Alles umfassend dokumentiert.
Die Säurebildung ist in vollem Gange
Die Auswirkungen des Eisstrahlens ...
Aber es kommt noch härter!
Der Wagen kommt ins größte und renommierteste Institut im deutschsprachigen Raum. Dort wird ein komplettes Beweisfestellungsverfahren durchgeführt: neben einer kompletten toxikologischen Untersuchung wird aussagekräftiges Bild- und Videomaterial erstellt.
Dort sieht man, dass massive Säurebildung im Gange war und der Wagen Beschädigungen durch Eisstrahlen im Motorraum aufweist. Man erkennt, dass das Fahrzeug massiv brandverunreinigt war, sogar nach der unsachgemäßen Putz-Aktion. Und das nicht nur an unzugänglichen Ecken. Man konnte das Fahrzeug nicht anfassen ohne pechschwarze Hände zu bekommen. Man konnte sich nicht in das Fahrzeug setzen, ohne sich dreckig zu machen.
Man bekommt mit, wie es allen Beteiligten bei den Aufnahmen den Atem verschlägt, so sehr stinkt der Wagen. Der Raum musste zwischendurch gelüftet werden, da alle über Kopfschmerzen klagten. Das gleiche war dem Brandsachverständigen passiert, als er sein Gutachten erstellen wollte.
Schließlich mussten der Transportwagen und der Raum, in dem die Schadensaufnahme gemacht wurde, gereinigt werden. Selbst die Arbeitskleidung hat nach Brand gestunken.
Rund 20 Leute waren in der Sache involviert, die alle unabhängig voneinander das gleiche gesehen und gerochen haben. Das Ganze wird auch noch dokumentiert.
Und dann stellt sich dieser Mensch hin und behauptet der Wagen wäre weder innen noch außen verrußt gewesen und habe auch nicht nach Brand gestunken. Wohlgemerkt, auch nicht vor der unsachgemäßen Reinigung. Ein Auto aus einem Tiefgaragenbrand!
Das haben nicht mal die korrupten Beklagten und ihre bestellten Claqueure behauptet.
… sind im ganzen Motorraum zu sehen
Jemand der das Auto nie gesehen hat, will beurteilen, ob der Wagen nach Brand roch? Echt jetzt? Da fehlen einem die Worte, wenn man das liest. Da kann man auch nicht mehr diplomatisch sein. Das ist vollkommen IRRE! Wir haben schon viel gelesen und schon viel gehört, aber das schlägt alles! Hier hat man jede Treu und Glauben verlassen. Das ist nicht nur schwer zu ertragen, hier ist jegliches Maß überschritten. Wenn da der Richter nicht eingreift (und das ist ein klarer Fall, bei dem eigentlich sofort die Strafverfolgungsbehörden eingeschaltet werden muss), kann man an ein gerechtes Verfahren nicht mehr glauben.
Mein Gott, dieses arme ältere Ehepaar muss diesen Prozess durchstehen über Jahre und dann kommt jemand daher und sagt: der Wagen hat nicht mal nach dem Brand gerochen und verrußt war er auch nicht. Da sind wir an dem Punkt, an dem man sich fragen muss, warum man überhaupt etwas gemacht hat. War doch eigentlich nichts. Alle Experten hatten unrecht. Die Beklagten sowieso!
Der Mann, der den Wagen nie gesehen oder gerochen hat, weiß es besser. Geruchserkennung nach Aktenlage! Das kannten wir auch noch nicht. Da macht offensichtlich jemand seinen Morgenspaziergang über Wasser und am Abend verwandelt er Wasser in Wein.
Dafür kann es keine Erklärung geben. Da handelt es sich noch nicht mal um eine nachlässige ahnungslose Gutachtenerstellung oder um handwerkliche Fehler in der Gutachtenerstellung??? Man möchte es gar nicht aussprechen …
Das Ganze passierte in einer der Hochburgen der korrupten Schadensabwicklungen nach einem Brand. Düsseldorf und München stehen da bundesweit an erster Stelle! Wenn der Richter da nicht handelt, dürfte klar sein, dass es sich hier nicht mehr um einen fairen Prozess handelt. Eigentlich ein Fall mit dem sich die Strafverfolgungsbehörden auseinandersetzen sollten.
„Eine wesentliche brandbedingte Kontaminierung des Fahrzeuginnenraums ist unter anderem mit überwiegender Wahrscheinlichkeit deshalb ausgeschlossen, weil die in das Fahrzeuginnere gelangende Luft durch Filter gereinigt wird (Abb. 17 - Pfeile).“
Brandbedingte Schadstoffe werden durch Luft- und Pollenfilter gereinigt und abgehalten?
Meine Güte, das müssen ja wirklich hochspezielle Filter sein, die Brandgase aus einem Auto fern halten. Einfach nur: Selten so gelacht! Wohlgemerkt, das kommt von einem Gerichtsgutachter. Da werden sich die Feuerwehrleute freuen, die demnächst nicht mehr mit aufwendigen Gasmasken das Feuer bekämpfen, sondern nur noch mit Papierfilz eines Pollenfilters.
Lustig ist auch, dass er denkt, nur durch die Lüftungskanäle könnten die toxischen Gase ins Auto gelangen. Da kennt sich jemand nicht mit Bränden aus, das ist offensichtlich. Mit der Konstruktion von Fahrzeugen offensichtlich auch nicht. Gibt seine Lebens- bzw. Berufsvita bestimmt nicht her. Vielleicht googelt er mal das Wort zwangsentlüftet.
Was sagt das Netz:
„Die Entlüftung ist oft sehr klein und befindet sich meistens im Dach oder in der Seitenwand des Fahrzeugs. Das Prinzip der Zwangsentlüftung beruht darauf, dass eine ständige Luftzirkulation gewährleistet wird, ohne dass Fenster oder Türen geöffnet werden müssen.“
Übrigens halten diese Filter nicht mal den unwichtigen Ruß davon ab, in den Fahrzeug-Innenraum zu gelangen.
„Äußerlich waren an dem Fahrzeug auf der Basis der vorliegenden Bilder keine (wesentlichen) Rußablagerungen zu erkennen. Sie gelangen auch nicht ohne weiteres in ein Fahrzeug, wenn sie nicht konkret angesaugt werden. Wenn tatsächlich Partikel in den Fahrzeuginnenraum gelangten, geschah dies beim Herausfahren des Fahrzeugs aus der Tiefgarage, das offenbar vier Tage nach dem Löschen des Brands möglich war. Sofern dabei nicht das Gebläse eingeschaltet oder die Fenster geöffnet waren (wegen des Brandgeruchs unwahrscheinlich), ist eine umfangreiche Kontaminierung ausgeschlossen.“
Selbstverständlich handelt es sich hier um Ruß und nicht um Abgasablagerungen.
Mein Gott, das Fahrzeug war so unglaublich rußverdreckt und das will der SV auf den Bildern nicht erkannt haben? Für ganz Dumme haben wir noch unsere Ruß-Hände fotografiert. Was denn noch?
Diese krude Laientheorie zeigt, dass er noch nie Fahrzeuge aus einem Tiefgaragenbrand gesehen hat. 99% dieser vollkommen geschlossenen Fahrzeuge weisen sogar Ruß im Innenraum auf. Das war natürlich auch hier so. Das hat sogar die Dekra bewiesen, welches diese und die davor getroffene Aussage schon allein ad absurdum führt.
Auch den Unterschied der verschiedenen Dichtheiten kennt er nicht.
1. Was Wasserdicht ist, ist nicht staubdicht!
2. Was Staubdicht ist, ist noch lange nicht gasdicht!
Hier wird klar, warum es Brandsachverständige gibt, auf KFZ spezialisiert sind.
- In Stunde 1 lernt man, dass der Grad des Rußes nichts mit dem Schadstoffgrad zu tun hat.
- In Stunde 2 lernt man was über Dichtigkeit.
- Durch das Flammeninferno entsteht Thermik und ein immenser Druck.
- Wissenschaftlicher Fakt ist, dass selbst der unwichtige Ruß, aber vor allem die toxischen Schadstoffe, sogar bis in die Hohlräume gelangen.
Das ist der Grund, warum bei einer echten Brandsanierung der Fahrzeug-Innenraum komplett demontiert werden muss. Ohne diese Demontage würden wir das Fahrzeug weder schadstofffrei noch geruchsfrei bekommen. Nicht mal in unserer Dekontaminationskammer.
Das ist alles Wissen, das Aufbereitern und kleinen Werkstätten fehlt. Zumal Sie nachweislich gar kein Verfahren haben, um eventuelle Schadstoffe zu dekontaminieren und neutralisieren. Hier wurde Unvermögen mal wieder eindrucksvoll und spektakulär mal unter Beweis gestellt.
Außerdem wurde vollkommen außer Acht gelassen, dass man den Geschädigten im Vorfeld ja vorgelogen hat, ihr Fahrzeug würde richtig brandsaniert. Man würde die Schadstoffe beseitigen. Erst nachdem man beim Lügen erwischt wurde, hat man die Taktik geändert und was anderes behauptet. Wurde vom Richter nicht geahndet und im ganzen Verfahren wieder mal wie so oft, unter den Tisch fallen gelassen.
Wir haben da jemanden, der kann das auch! Schon klar!
„In der Regel werden die Dioxine mittels einer Gaschromatographie in Verbindung mit der Massenspektrometrie15 (alt. FT-IR-Spektroskopie16) nachgewiesen. Solche Analysen sind zeitaufwändig und in der Regel kostspielig.“
Richtig! Diese und weitere toxikologische Untersuchungen sind gemacht worden. Dreimal gab es umfassende Untersuchungen. Da gibt’s nur zwei Möglichkeiten: Messprotokoll nicht gelesen oder (wahrscheinlicher) aufgrund mangels Fachwissens nicht verstanden. Einem Brandsachverständigen wäre das nicht passiert. Bei Brandsanierungen geht es nicht um Ruß-Entfernung. Das ist eine bewusst fehlgeleitete Diskussion. Eingeleitet von Wischproben-Hoax-Betrügern, die sich die Unwissenheit der Geschädigten zu Nutze machen.
Dass es im Jahr 2023 (2024) noch KFZ-Sachverständige gibt, die denken, man müsse nur mal richtig sauber machen, verwundert immer wieder, weil Infos zu dem Thema frei verfügbar sind.
Fakt ist, dass Untersuchungen mit TÜV und Dekra bereits in den 80ern bewiesen haben, dass man nicht einmal 1% der Schadstoffe entfernt hat, wenn man ein Brandauto einfach nur ganz toll sauber macht. Das weiß jeder KFZ-Brandsachverständige in Deutschland. Das ist keine neue Erkenntnis. Das ist Lehrbuchwissen und wurde in diesem Fall auf wissenschaftlicher Basis zum 10.000sten mal bewiesen.
Im Übrigen wurde der Wagen nicht mal sachgerecht gemäß Rechnung gereinigt, denn er war alles andere als sauber. Es war keine geeignete Form der Sanierung. Es hat keine Schadstoffe beseitigt und war in Betracht des Schadens ungeeignet. Auch die in Rechnung gestellten Tätigkeiten waren nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden, wie sogar die Dekra-Analyse bescheinigt hat. Dass der Wagen noch gestunken hat, war ohnehin kein Wunder. Der Geruch geht im Übrigen auch nicht vom Ruß aus, aber das Paket wollen wir jetzt nicht auch noch aufmachen.
Was man hier als Institut für Forschung und Entwicklung, als Wissenschaftler und Brandsachverständiger hören und lesen muss, beleidigt regelrecht den Verstand. Dieser SV leugnet ganz frech die Verunreinigung, sprich Kontamination, und Beschädigung eines Fahrzeugs, das in einen Tiefgaragenbrand involviert war. Wahrscheinlich hat der Brand auch nie stattgefunden und das Fahrzeug existiert nur in der Fantasie aller Beteiligten.
Hier sollten manche Richter mal Ihre Justitia- Waage auf dem Schreibtisch neu ölen. Vor solchen Machenschaften wie Wischproben-Hoax und unseriösen Schadensabwicklungen, sollten uns Staat und Justiz schützen. Wenn Sie das im Vorfeld mangels Rechtslage nicht können, dann sollten Sie die zumindest die Geschädigten vor solchen unsäglichen Gutachten und deren Verfasser schützen.
Das Verhalten der Betrüger können wir gut verstehen. Für diese Form der Gutachten fehlt uns jedoch jede Form des Verständnisses. Das zeigt das Dilemma des Rechtssystems in seiner schlimmsten Form.
Kann der mangelnde Wissensstand der Gerichtssachverständigen zu Lasten der Geschädigten gehen?
Haben die Geschädigten nicht den Anspruch darauf, dass so eine wichtige Person zumindest ein wenig Fachwissen aufweist?
Ein Systemfehler durch und durch.
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Hintergrundbild von Schwarzmann
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