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Branchenbriefing Kfz-Brandsanierung & Schadstoffdekontamination

Branchenbriefing Kfz-Brandsanierung & Schadstoffdekontamination

Hier können Sie das zum Thema passende Informationsheft der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) von Mai 2020 herunterladen.

Deutschland - Österreich - Schweiz | Berichtszeitraum: 6. bis 12. Oktober 2026

Vergangene Woche standen vier Entwicklungen im Mittelpunkt. Besonders relevant waren die bevorstehenden europäischen PFAS-Vorschriften und neue technische Ansätze zur Dekontamination von Feuerwehrfahrzeugen.

1.⁠ ⁠PFAS in Löschschäumen: Neue Pflichten ab 23. Oktober 2026

Status: Verbindliche EU-Verordnung – kurzfristiger Handlungsbedarf

Die Verordnung (EU) 2025/1988 wurde bereits im Oktober 2025 verabschiedet. Am 23. Oktober 2026 beginnt eine weitere Umsetzungsphase.

Wesentliche Bestimmungen:

  • PFAS-haltige Löschschäume ab einer Gesamtkonzentration von 1 mg/l dürfen grundsätzlich nicht mehr in tragbaren Feuerlöschern in Verkehr gebracht werden. Für alkoholbeständige Schäume besteht eine längere Übergangsfrist.
  • Neue Kennzeichnungspflichten betreffen PFAS-haltige Löschschäume sowie entsprechende Bestände und Abfälle einschließlich belasteter Abwässer.
  • Für bestimmte weiterhin zulässige Verwendungen greifen zusätzliche Anforderungen an Emissionsminderung, Abfallsammlung, Dokumentation und Managementpläne.
  • Für öffentliche Feuerwehren endet die entsprechende Ausnahme zur Verwendung grundsätzlich am 23. April 2027.

Die Vorschriften gelten unmittelbar in Deutschland und Österreich. Für die Schweiz ist die eigenständige nationale Rechtslage maßgeblich.

Fachliche Bedeutung: Bei der Sanierung von Feuerwehrfahrzeugen müssen Brandgas- und Rußkontamination sowie Rückstände fluorhaltiger Löschmittel ausdrücklich unterschieden werden.

Handlungsbedarf: Bei betroffenen Fahrzeugen verwendete Löschmittel, mögliche PFAS-Belastungen und erforderliche Entsorgungsmaßnahmen gesondert dokumentieren.

[Originalverordnung der EU-Kommission⁠]

2.⁠ ⁠Deutschland: Neue Vereinbarungen gegen Batteriebrände

Status: Bestätigte Abschlusserklärung vom 6. Oktober 2026 – Maßnahmen teilweise noch in Prüfung

Der vom Bundesumweltministerium initiierte Runde Tisch zu Batteriebränden in der Entsorgungswirtschaft hat seine Arbeit abgeschlossen. Zu den vorgesehenen Maßnahmen gehören eine verbesserte getrennte Batteriesammlung, neue Rücknahmekonzepte, Pilotprojekte und die Prüfung eines Brandschutzfonds.

Die beteiligten Entsorgungsverbände kritisieren weiterhin erhebliche wirtschaftliche Belastungen durch Brände, Betriebsunterbrechungen und Schwierigkeiten bei der Versicherbarkeit. Eine neue Untersuchung zu Brandereignissen und deren wirtschaftlichen Auswirkungen wurde dem Ministerium übergeben. Die Veröffentlichung der Ergebnisse ist für 14. Oktober 2026 angekündigt.

Fachliche Bedeutung: Die Diskussion betrifft ausdrücklich auch wirtschaftliche Folgeschäden und Versicherungsfragen. Für die Begutachtung kontaminierter Entsorgungsfahrzeuge ist das relevant. Eine neue Regelung zur Kfz-Brandsanierung wurde damit jedoch nicht beschlossen.

Handlungsbedarf: Die Untersuchung vom 14. Oktober hinsichtlich Brandursachen, Versicherbarkeit und wirtschaftlicher Folgen auswerten.

3.⁠ ⁠FLORIAN 2026: Dekontamination von Feuerwehrfahrzeugen

Status: Bestätigte Messepräsentationen vom 8.–10. Oktober 2026 – keine neue technische Norm

Auf der Feuerwehrfachmesse FLORIAN in Dresden wurden mehrere Lösungen zur Dekontamination vorgestellt.

Besonders interessant:

Dekontamination PFAS-belasteter Feuerwehrfahrzeuge: Ein Aussteller präsentierte Verfahren für PFAS-haltige Löschanlagen und Feuerwehrfahrzeuge.

Dekontamination von Schutzausrüstung: Vorgestellt wurden unter anderem Absaugtechnik, spezielle Bearbeitungsplätze und nach Herstellerangaben validierte Dekontaminationsverfahren.

Mobile Dekontamination: Weitere Aussteller präsentierten Lösungen für die Einsatzstellenhygiene und mobile Dekontaminationssysteme.

Fachliche Bedeutung: Die technische Entwicklung richtet sich verstärkt auf Schadstoffverschleppung, kontrollierte Bearbeitungsabläufe und den Schutz von Einsatzkräften.

Die Angaben der Aussteller sind zunächst Herstellerinformationen. Sie belegen keine unabhängig bestätigte Wirksamkeit bei der vollständigen Dekontamination brandbelasteter Kraftfahrzeuge.

Handlungsbedarf: Interessant ist insbesondere die Frage, welche Schadstoffgruppen mit den vorgestellten Verfahren erfasst werden und welche unabhängigen Wirksamkeitsnachweise vorliegen.

4.⁠ ⁠Österreich: Neue Zahlen zu Batteriebränden

Status: Bestätigte Verbandsveröffentlichung vom 7. Oktober 2026

Die Wirtschaftskammer Österreich hat neue Zahlen zur Problematik falsch entsorgter Lithium-Batterien veröffentlicht.

Eine Erhebung unter 24 Mitgliedsorganisationen der Vereinigung öffentlicher Abfallwirtschaftsbetriebe weist jährlich mehr als 2.100 Zündereignisse aus. Davon führten 745 zu Bränden. Dabei handelt es sich um Daten der beteiligten Organisationen, nicht um eine vollständige österreichweite Brandstatistik.

Vom 12. bis 17. Oktober wird außerdem eine österreichweite Aktionswoche gegen Batteriebrände durchgeführt.

Fachliche Bedeutung: Die Zahlen unterstreichen die Bedeutung der Brandprävention in Entsorgungsbetrieben. Zugleich verdienen kontaminierte Sammel- und Entsorgungsfahrzeuge besondere Aufmerksamkeit bei der Schadensbegutachtung.

Handlungsbedarf: Kein neuer unmittelbarer Regelungsbedarf für Kfz-Sachverständige. Die Entwicklung bleibt jedoch für Fahrzeugbrände in Entsorgungsunternehmen relevant.

Weitere überprüfte Bereiche

Normen und technische Regelwerke: Keine neu veröffentlichte, unmittelbar einschlägige DACH-Norm zur Dekontamination brandkontaminierter Kraftfahrzeuge im Berichtszeitraum festgestellt.

Gerichtsentscheidungen: Keine neue, ausreichend verifizierte Entscheidung vom 6.–12. Oktober mit unmittelbarer Bedeutung für die Kfz-Brandsanierung festgestellt.

Versicherungswirtschaft: Die Verbände thematisieren neue Untersuchungen zur Versicherbarkeit von Entsorgungsanlagen. Eine neue verbindliche Vorgabe der Kfz-Versicherer zur Brandsanierung wurde nicht festgestellt.

Schweiz: Keine ausreichend belegte neue fachliche oder regulatorische Entwicklung im Untersuchungszeitraum festgestellt.

Fachliche Gesamteinordnung

Der wichtigste Punkt dieser Woche war die zunehmende regulatorische und technische Bedeutung der Dekontamination PFAS-belasteter Löschtechnik und Feuerwehrfahrzeuge. Dabei müssen zwei Schadenskomplexe getrennt betrachtet werden: einerseits die Schadstoffe aus dem eigentlichen Brandgeschehen, andererseits die Schadstoffbelastung durch eingesetzte Löschmittel.

Für das GAS Technologiezentrum sind insbesondere die Entwicklungen bei der Feuerwehrfahrzeug-Dekontamination sowie die bevorstehenden PFAS-Anforderungen fachlich interessant.

Priorität bis zum nächsten Briefing: Die ab 23. Oktober geltenden PFAS-Pflichten und die für den 14. Oktober angekündigte Untersuchung der Entsorgungsverbände.

Besuchen Sie auch unsere Seite »Die Feuerwehr: Brandeinsätze mit Folgen«

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