In der öffentlichen Wahrnehmung – und leider auch in der Praxis vieler Gutachter – besteht nach wie vor die irrige Annahme, dass Fahrzeuge hinter einer geschlossenen feuerfesten Tür in einer Tiefgarage automatisch vor den Auswirkungen eines Brandes geschützt seien, sofern kein sichtbarer Ruß auf die Karosserie oder in das Fahrzeuginnere gelangt ist. Diese Annahme verkennt sowohl die physikalischchemischen Eigenschaften toxischer Brandgase als auch die realen Leistungsgrenzen feuerwiderstandsfähiger Türen. Feuerfeste bzw. rauchdichte Türen unterliegen in Europa unterschiedlichen Normvorgaben, je nach geforderter Funktion:
In der öffentlichen Wahrnehmung – und leider auch in der Praxis vieler Gutachter – besteht nach wie vor die irrige Annahme, dass Fahrzeuge hinter einer geschlossenen feuerfesten Tür in einer Tiefgarage automatisch vor den Auswirkungen eines Brandes geschützt seien, sofern kein sichtbarer Ruß auf die Karosserie oder in das Fahrzeuginnere gelangt ist. Diese Annahme verkennt sowohl die physikalischchemischen Eigenschaften toxischer Brandgase als auch die realen Leistungsgrenzen feuerwiderstandsfähiger Türen. Feuerfeste bzw. rauchdichte Türen unterliegen in Europa unterschiedlichen Normvorgaben, je nach geforderter Funktion:
Die bei Fahrzeugbränden entstehenden Rauchgase bestehen zu einem großen Teil aus gasförmigen, fettlöslichen und häufig halogenierten organischen Verbindungen – darunter:
Selbst bei vollständig geschlossenen, normgerechten Brandschutztüren mit „rauchdichter“ Klassifikation dringen gasförmige Bestandteile über:
Die fachgerechte Brandschadensanierung eines Fahrzeugs darf sich daher nicht auf sichtbare Rußpartikel konzentrieren. In über 90 % der Fälle besteht die toxikologische Belastung in:
Die feuerwiderstandstechnische Klassifizierung von Türen und Abschlüssen in Tiefgaragen vermittelt häufig eine trügerische Sicherheit im Hinblick auf den Schutz angrenzender Bereiche. Eine EI30- oder EI90-Tür mag einem definierten Feuerwiderstand genügen und sogar Rußpartikel über gewisse Zeiträume zurückhalten – doch daraus zu schließen, dass sich dahinterliegende Fahrzeuge oder Räume nicht kontaminieren, ist physikalisch und toxikologisch unzutreffend.
Zu solchen Fehleinschätzungen kommen nur Sachverständige, die nicht einmal ein Grundlagenseminar für Brandsachverständige belegt haben. Hier wird der irrelevante Rußgrad fälschlich mit dem maßgeblichen Schadstoffgrad gleichgesetzt – dabei bestehen zwischen beiden keinerlei sachliche oder technische Zusammenhänge. Weniger verrußte Fahrzeuge oder Fahrzeuge, die weiter weggestanden haben, zum Beispiel auf einer anderen Etage, sind nicht weniger betroffen.
Was feuerfest ist, ist noch lange nicht staubdicht.
Was staubdicht ist, ist noch lange nicht gasdicht.
Selbst unter Einhaltung der höchsten Normanforderungen gemäß DIN EN 13501-2 (Feuerwiderstand), EN 1634-3 (Rauchdichtheit) oder DIN EN 12207 (Luftdurchlässigkeit von Türen) bleibt die Durchlässigkeit für niedermolekulare, gasförmige Brandzerfallsprodukte bestehen.7 Diese Gase diffundieren durch feinste Spalten, Dichtungsdefizite oder Materialgrenzen – und sie wirken toxisch auf Oberflächen, Materialien und Innenräume von Fahrzeugen und gasen nach Befall stetig aus und sind nur durch eine fachlich anerkannte Sanierungsform zu entfernen. Diese Fahrzeuge müssen dekontaminiert und neutralisiert werden.8
Unabhängig von Etage, Abstand oder Lage zum Brandherd lässt sich regelmäßig nachweisen, dass sich die Konzentration toxischer Gase über das gesamte Bauwerk verteilt – vor allem bei nachträglicher Entrauchung durch die Feuerwehr, bei der kontaminierte Luft mit hoher Geschwindigkeit durch alle Ebenen und Räume gedrückt wird.9
Im Gegenteil: Fahrzeuge, die optisch völlig unauffällig erscheinen, können chemisch hochgradig belastet sein – insbesondere auf Kunststoff-, Textil- und Gummibauteilen, in Belüftungssystemen und Elektronikkomponenten.10
Es ist eine bittere, aber gut dokumentierte Realität: Selbst öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige erstellen in Einzelfällen Gutachten zu komplexen Schadstofflagen nach Fahrzeug- oder Tiefgaragenbränden, ohne über die nötige brandspezifische Sachkunde zu verfügen. Besonders problematisch ist, dass diese Gutachten nicht selten von Chemikern oder Kfz-Sachverständigen verfasst werden, denen das Verständnis für thermodynamische Brandverläufe, Strömungsverhalten toxischer Gase und bauliche Brandschutzsystematik fehlt.
Diese Defizite führen regelmäßig dazu, dass optisch sichtbare Brandindikatoren wie Ruß fälschlich als alleiniger Maßstab herangezogen werden, während die entscheidenden – unsichtbaren – gasförmigen Kontaminationen vollständig unberücksichtigt bleiben. In der Folge werden Fahrzeuge oder Bereiche als „unversehrt“ eingestuft, obwohl sie in Wahrheit hochgradig kontaminiert sind.
Besonders schwerwiegend ist, dass solche fachlich fehlerhaften Gutachten nicht nur zur Schadenregulierung, sondern auch als Beweismittel vor Gericht eingesetzt werden – etwa in Haftungs-, Versicherungs- oder Strafverfahren. Dabei wird oft allein auf die formale Qualifikation des Sachverständigen abgestellt, nicht jedoch auf die tatsächliche brandspezifische Fachkompetenz.
Ein fundiertes Gutachten im Kontext von Fahrzeugbränden, Rauchgasverteilung und Tiefgaragenkontamination muss zwingend durch einen qualifizierten Brandsachverständigen mit entsprechender Fachpraxis erfolgen. Chemiker, Umweltanalytiker oder Kfz-Gutachter können in ihren jeweiligen Bereichen wichtige Beiträge leisten – für die komplexe Bewertung von Branddynamik, toxischer Ausbreitung und Sanierungserfordernis fehlt ihnen jedoch die erforderliche Ausbildung und Erfahrung.
Die Folge: Gerichtliche Entscheidungen basieren im schlimmsten Fall auf wissenschaftlich unhaltbaren Grundlagen, die mit realer Gefahrenlage und physikalischen Zusammenhängen nicht übereinstimmen. Dies widerspricht nicht nur dem rechtsstaatlichen Anspruch auf fachlich fundierte Aufklärung, sondern gefährdet Gesundheit, Sachwerte und öffentliche Sicherheit.
Die Bewertung solcher Schadenslagen darf nicht auf Vermutungen, Eindrücken beruhen, sondern muss sich an brandschutztechnischen Fakten, realitätsnaher Szenariobetrachtung und interdisziplinärer Erfahrung orientieren. Nur ein fachkundiger Brandsachverständiger ist in der Lage, diese Anforderungen zu erfüllen.
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Hintergrundbild von Hermann Kollinger auf Pixabay
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